Ausbildung abbrechen? Und was dann?

Gastbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach

Fünf Gründe, die einen Ausbildungsabbruch auslösen, kommen am häufigsten vor, und zwar in dieser Reihenfolge: Der Ausbildungsberuf gefällt nicht. Die Berufsschulnoten stimmen nicht. Persönliche Probleme, die zwischen dem Auszubildenden, Kollegen und Vorgesetzten entstehen. Finanzielle Gründe, wenn man merkt, dass man mit der Ausbildungsvergütung nicht zurechtkommt. Eine Schwangerschaft.

Im Idealfall suchen Auszubildende, die über einen Abbruch ihrer Lehre nachdenken, zunächst die Berufsberatung auf, um Lösungen für die Probleme zu suchen – kommt beispielsweise zu uns von der Berufsberatung der Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss.

Der Ausbildungsberuf gefällt nicht. Gemeinsam würden wir uns in einem Beratungsgespräch den Ausbildungsplan vornehmen. Wir würden einmal genauer schauen, ob nicht mittelfristig Ausbildungsinhalte anstehen, die dem Auszubildenden besser gefallen könnten. Vielleicht macht das den gewählten Beruf für den einen oder die andere schon wieder attraktiver. Es ist nämlich gar nicht so selten, dass Auszubildende am Anfang zunächst in das für sie neue, schwierige Berufsleben hineinfinden müssen. Stellt man jedoch gemeinsam fest, dass tatsächlich der falsche Beruf gewählt worden ist, können die Berufsberater Kontakt zum Unternehmen aufnehmen, da es manchmal möglich ist, innerhalb eines mittleren oder größeren Betriebs den Ausbildungsgang zu wechseln.

Persönliche Gründe. Das Angebot, ein vermittelndes Gespräch mit dem Chef oder Vorgesetzten zu führen, besteht seitens der Berufsberatung auch, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener aufgrund persönlicher Gründe vorhat, die Ausbildung abzubrechen.

Die Noten stimmen nicht. Wenn es nach einem halben Jahr an der Berufsschule das erste Zeugnis während der betrieblichen Ausbildung gibt, kann das ernüchternd sein. Nachhilfe ist dann angesagt. Und die kann von der Agentur für Arbeit finanziert werden. „Asa-Flex“ heißt das Förderprogramm, das individuell und flexibel auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten wird. Der eine braucht einmal pro Woche Nachhilfe in einem einzelnen Unterrichtsfach und der andere benötigt mehrere Stunden pro Woche Unterstützung in einem Schulfach, beim Erlernen der Sprache oder bei der Bekämpfung von Prüfungsängsten. Mit „Asa-Flex“ kommen Sozialpädagoginnen und -pädagogen zum Einsatz, die außerdem unterstützen können, wenn Behördengänge anstehen, die Schuldner- oder die Drogenberatung aufgesucht werden sollten. Darüber hinaus helfen sie bei zwischenmenschlichen Problemen innerhalb des Ausbildungsbetriebs und versuchen zu vermitteln.

Finanzielle Gründe. Über die Arbeitsagentur kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung während der betrieblichen Ausbildung, die dem Bafög bei Studierenden ähnelt. Übrigens gibt es etwas Ähnliches auch bei der schulischen Ausbildung, dann greift das Schüler-Bafög, das bei der Kommune beantragt wird.

Schwangerschaft. Was viele nicht wissen, ist, dass eine Ausbildung auch in Teilzeit fortgeführt werden kann. Dass kann für junge Frauen, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, eine Möglichkeit sein, die Ausbildung mit 30 statt 38 bis 40 Wochenstunden zu beenden. Dabei wird die Arbeitszeit verkürzt, nicht aber der Ausbildungsinhalt. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater informieren auch zu dieser Möglichkeit.

Was ich als Grund für einen Ausbildungsabbruch noch nicht genannt hatte, sind Gründe, die beim Unternehmen liegen. Geht der Betrieb in die Insolvenz oder liegen andere schwerwiegende Gründe vor, so dass die Ausbildung nicht fortgesetzt werden kann, dann ist eine „geförderte Ausbildung“ möglich. Über die Agentur für Arbeit kann in solchen Fällen eine „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)“ organisiert werden. Bildungsträger kümmern sich dann darum, dass die Ausbildung zu einem guten Ende geführt wird.

Sollten Gespräche, Vermittlungsversuche und Förderprogramme nicht dazu führen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird, steht deren Abbruch im Raum. Der Auszubildende muss sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Außerdem muss er die zuständige Kammer informieren und sollte die Berufsberatung aufsuchen. Gibt es vielleicht noch offene Stellen für dieses Ausbildungsjahr? Kann eine andere Ausbildung auch später begonnen werden, falls die Kammern dem zustimmen? Solche Fragen gilt es rasch zu klären. Sollte dieser Zeitpunkt vorüber sein, weil er nur in den ersten Wochen und Monaten eines Ausbildungsjahres besteht, müssen andere Wege in Betracht gezogen werden: Besteht noch Berufsschulpflicht (unter 18 Jahre), muss eine Ausbildungsvorbereitungsklasse besucht werden; eine von der Arbeitsagentur mitfinanzierte Einstiegsqualifizierung (EQ) kann den Übergang in eine neue Ausbildung bilden, die im nächsten Jahrgang gestartet wird (Teile einer EQ können dann bereits angerechnet werden); eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eröffnet durch Praktika neue Einblicke, bietet eine umfassende Berufsfelderkundung und beinhaltet beispielsweise Übungseinheiten für erfolgreiche Bewerbungsgespräche; letztlich kann man sich auch einen Job für die Zeit zwischen der abgebrochenen Ausbildung und einer neuen Ausbildung im nächsten Jahrgang suchen.

Es gibt in dieser Situation viele Möglichkeiten, nur eine Sache sollte man nicht tun: Den Kopf in den Sand stecken.

Von Kerstin Saß