Ausbildung in Teilzeit ist für alle möglich

Ausbildung in Teilzeit ist für alle möglich
Gastbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach

Eine duale Teilzeit-Ausbildung war nach dem Berufsbildungsgesetz bereits seit dem Jahr 2005 möglich. Sie stand bis Januar 2020 jedoch vor allem Menschen offen, die eine Ausbildung mit familiären Verpflichtungen vereinbaren wollten. Die Teilzeit musste begründet werden. Das fällt inzwischen weg. Jetzt kann eine Ausbildung in Teilzeit jeder oder jede machen, mit einer einzigen Voraussetzung: Auszubildende*r und Betrieb müssen sich einig sein. Beliebt sind vor allem kaufmännische Berufe, in denen es generell mehr Teilzeit gibt, sowie der Öffentliche Dienst, die Gesundheitsberufe und teilweise das Handwerk.

Ausbildung in Teilzeit bedeutet, in Vollzeit am Unterricht im Berufskolleg teilzunehmen und die Arbeitsstunden im Betrieb zu reduzieren. Weniger als 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit dürfen es allerdings nicht werden. Grundsätzlich kann die Teilzeit-Ausbildung in derselben Zeit absolviert werden wie die Vollzeit-Ausbildung, jedoch kann die Ausbildungsdauer bei einer stärkeren Reduktion auch um bis zu 50 Prozent verlängert werden. Ein Beispiel: Die gewählte duale Ausbildung läuft normalerweise über drei Jahre, wird aber in Teilzeit gemacht, dann könnte sie bis zu viereinhalb Jahre dauern. Wie mit der Ausbildungsdauer und einer möglichen Verlängerung umgegangen wird, legen jeweils der Betrieb und die zuständige Kammer fest.

Positive Aspekte einer Ausbildung in Teilzeit sind: Für den Auszubildenden oder die Auszubildende ermöglicht das, Kinder und Ausbildung zu kombinieren. Sie erhöhte die Flexibilität, um beispielsweise Eltern zu pflegen. Man erhält einen vollwertigen Abschluss. Wenn sich die Verhältnisse ändern, kann von Teilzeit in Vollzeit gewechselt werden. Und für Betriebe vergrößert sich bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden die Zielgruppe auf junge Menschen, die zum Beispiel früh in die Familienphase eingestiegen sind.

Eine Ausbildung in Teilzeit kann aber auch Nachteile haben: So könnte die Bezahlung niedriger ausfallen, was jedoch im Ermessen des Arbeitgebers liegt. In einem solchen Fall sollte dann zusätzlich versucht werden, über die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Als nachteilig empfunden werden könnte außerdem, dass die betrieblichen Fähigkeiten in kürzerer Zeit erworben werden müssen.

Ihr interessiert Euch für die Ausbildung in Teilzeit, dann fragt bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss oder der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt nach.

Von Heike Karsch