Ausbildungsvertrag legt Rechte und Pflichten fest

Gastbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach

Vor Beginn Eurer betrieblichen Ausbildung werdet Ihr einen schriftlichen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Aber unterschreibt nur Ihr den Vertrag? Und was steht in so einem Vertrag? Lest Euch den Text gut durch. Fragt ruhig auch nach, wenn Euch etwas unklar ist.

Euer Ausbildungsvertrag wird bestimmte Mindestangaben enthalten. Das sind zunächst einmal Angaben zu Eurer Person und zu Eurem Ausbildungsbetrieb. Niedergeschrieben wird außerdem, wann Ihr Eure betriebliche Ausbildung beginnt. Das sollte wahrscheinlich der 1. September sein. Auch die geplante Dauer der Ausbildung wird in dem Vertrag bereits festgehalten sein wie außerdem Angaben zu Ziel und Gliederung der Berufsausbildung, zuzusagen Euer Ausbildungsplan für die nächsten Jahre. Von sicherlich großem Interesse dürfte für Euch auch sein, was zu diesen Themen im Ausbildungsvertrag steht: regelmäßige tägliche Arbeitszeit, Probezeit und Urlaub sowie Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Bestandteil des Vertrags können darüber hinaus Hinweise auf Tarifverträge und Vereinbarungen sein, die für Euch und Euren Ausbildungsberuf gelten.

Jeder neue Auszubildende hofft, den passenden Beruf für sich gefunden zu haben. Testen konntet Ihr das vielleicht schon in einem Praktikum, auch wenn das aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht immer einfach gewesen ist. Aber auch das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer sogenannten Probezeit, in der Ihr prüfen könnt, ob Ihr den passenden Beruf gewählt habt und ob Ihr und der Ausbildungsbetrieb zueinander passt. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während dieser Zeit könnt Ihr den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen; der Ausbildungsbetrieb genauso. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Hoffentlich aber passt bei Euch alles zusammen!

Festgelegt wird im Ausbildungsvertrag außerdem die genaue Anzahl an Urlaubstagen, wobei für minderjährige Auszubildende andere Bestimmungen gelten als für volljährige Auszubildende. Und damit wären wir auch schon bei der Frage, wer alles den Ausbildungsvertrag unterzeichnet: Das seid zum einen Ihr und zum anderen ein Vertreter oder einer Vertreterin des Ausbildungsbetriebs. Solltet Ihr allerdings noch keine 18 Jahre alt sein, muss auch Euer gesetzlicher Vormund mitunterschreiben, was in der Regel Eure Eltern sind.

Solltet Ihr noch mehr zu den Rechten und Pflichten wissen wollen, die in einem Ausbildungsvertrag festgehalten werden, empfehle ich den Podcast der Berufsberatung „Schon in die Zukunft gehört?“ der Bundesagentur für Arbeit 

 

Und was steht an, sobald Ihr hoffentlich Euren Ausbildungsvertrag unterschrieben habt? Vielleicht noch ein Urlaub – aber auch ein paar formelle Dinge, um die Ihr Euch vorab kümmern solltet, damit Euer Start ins Berufsleben in ein paar Wochen rundum erfolgreich wird. Einen Überblick bietet Euch die Bundesagentur für Arbeit mit der Internetseite Tipps zum Ausbildungsstart