Sperriges Wort, große Hilfe: die Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe
Gastbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach

Wenn du für deine Ausbildung in eine eigene Wohnung ziehen willst, reicht deine Ausbildungsvergütung möglicherweise nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten zu deinen Eltern zu bezahlen. Studierende können in solchen Fällen das sogenannte Bafög beantragen. Für Auszubildende gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss, der – anders als das Bafög – nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Idee hinter der Beihilfe ist es, junge Menschen in die Lage zu versetzen, mobil auf Angebote am Ausbildungsmarkt reagieren zu können. Vielleicht wartet deine Traumausbildung auf dich, doch musst du dafür jeden Tag 90 Kilometer hin und 90 Kilometer zurück fahren? Das ist sicherlich eine zu weite Strecke. Dann könnte sich ein Umzug anbieten. Und hier setzt die Berufsausbildungsbeihilfe an.

Trifft eine der folgenden Konstellationen auf dich zu, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, der dann geprüft und unter anderem mit dem Einkommen deiner Eltern abgeglichen wird: 1) Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil. 2) Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (keine schulische Ausbildung!) und der Ausbildungsbetrieb ist so weit von deinen Eltern entfernt, dass es keine Option ist, bei ihnen wohnen zu bleiben. 3) Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und bist zudem über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit Partner oder Partnerin zusammen. 4) Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern. 5) Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer "Assistierten Ausbildung (AsA )".

Wenn ich als Berufsberaterin der Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss mit jungen Menschen über die Berufsausbildungsbeihilfe spreche, verändert das nicht selten deren Sicht auf die Möglichkeiten der Ausbildungswahl. Plötzlich können ganz andere Optionen ins Spiel kommen. Vielleicht sogar eine Ausbildung im Ausland, die unter bestimmten Umständen ebenfalls bezuschusst werden kann. Deshalb rat ich jedem dazu, das Gespräch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu suchen.

Schlaumachen könnt ihr euch vorher aber auch schon im Internet. Dort gibt es informative Seiten zur Berufsausbildungsbeihilfe und einen Rechner, mit dem ihr schauen könnt, was möglicherweise für euch "drin ist".

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kannst du im Internet bei den eServices der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dabei musst du mehrere Dokumente hinzufügen: Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Nachweis über die Ausbildungsvergütung und Steuerbescheid oder de Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls des Ehe- oder Lebenspartners. Es kann sein, dass die Arbeitsagentur im weiteren Verfahren noch andere Unterlagen von dir anfordert. Hast du den Antrag gestellt, wird dieser geprüft, wobei auch Freibeträge und Zusatzbedarfe berücksichtigt werden. Anschließend erhältst du einen Bescheid per Post.

Bekommst du Beihilfe, wird diese monatlich ausgezahlt, und zwar frühestens ab dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend!). Bekommst du keine Beihilfe, kann gegebenenfalls ein weiterer Antrag auf Wohngeld nützlich sein.

Von Kerstin Saß